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Am 9. 11. 2011 veröffentlichte die Generalfinanzdirektion eine Information zum Regime der Übertragun

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30.1.2012

 

Am 9. 11. 2011 veröffentlichte die Generalfinanzdirektion eine Information zum Regime der Übertragung der MwSt-Pflicht in dem Bauwesen. Dieses neue Regime für die Bau- und Montagearbeiten beginnt, ab dem 1. 1. 2012 zu gelten. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Generalfinanzdirektion am 21. 11. 2011 eine Information zur Aktualisierung der Weisungen zum Ausfüllen des Auszugs aus der Evidenz zum Regime der Übertragung der Steuerpflicht nach § 92a Abs.

6 Mehrwertsteuergesetzes Nr. 235/2004 Slg., in der Fassung der späteren Vorschriften, welchen sowohl ein Steuerzahler, welcher die steuerbare Leistung im Regime der Übertragung der Steuerpflicht verwirklichte, als auch ein Steuerzahler, welcher solche Leistung annahm, vorzulegen haben.

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