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30.1.2012
Am 22. 11. 2011 erließ die Generalfinanzdirektion die Weisung der Generalfinanzdirektion Nr. D-6 zum einheitlichen Verfahren bei Anwendung von manchen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes Nr. 586/1992 Slg., in der Fassung der späteren Vorschriften. Diese Weisung ersetzt die Weisung D-300, welche das Finanzministerium der Tschechischen Republik zu diesem Zweck vor fünf Jahren erließ. Diese neue Weisung der Generalfinanzdirektion kann man erstmals für den Besteuerungszeitraum verwenden, welcher im Jahre 2011 begann. In den folgenden Ausgaben des FM werden wir Sie über bedeutende Auslegungsänderungen informieren.